Formulare

Gemäß § 63 und § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) unterliegt Ihr Kind der Schulpflicht. Sollten einmal dringende Gründe vorliegen, dass Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann, beispielsweise ein notwendiger Arztbesuch oder ein Trauerfall, können Sie es beurlauben lassen.

Hier können sie sich den Antrag auf Beurlaubung als .pdf herunterladen:

Formulare Ganztag