Vertretungskonzept

Für den Fall der Abwesenheit von Lehrkräften (z.B. bei Krankheit oder an Fortbildungstagen) wird deren Vertretung zur Sicherung der Verlässlichkeit der Schule durch das Vertretungskonzept geregelt. Es fallen keine Stunden aus und die Schülerinnen und Schüler bleiben wie gewohnt in der Schule.

Umgang mit Vertretungsfällen:

  • Einsatz der pädagogischen Mitarbeiter (Pädagogische Mitarbeiter beaufsichtigen die Kinder während der Unterrichtszeit. Es wird an fachrelevanten Themen gearbeitet.)
  • Beaufsichtigung der Klasse durch benachbarte Lehrkräfte
  • Zusammenlegung von zwei Klassen z.B. im Sportunterricht oder in der Betreuung
  • Aufteilen einer Klasse (Schülerinnen und Schüler arbeiten an ihren Aufgaben in einem anderen Klassenraum unter der Aufsicht einer Lehrkraft.)
  • Einsatz von “Feuerwehrlehrkräften” bei längerer Abwesenheit. Die Elternvertreter werden informiert.