Nützliches & Wissenswertes

Adressen / Änderungen
Teilen Sie uns bitte sämtliche Anschriftenänderungen sowie Änderungen von Telefonnummern, unter denen Sie erreichbar sind, umgehend mit. Wenn mit der Anschriftenänderung ein Wechsel in einen Nachbarschulbezirk verbunden ist, so muss von Ihnen ggf. ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Schulbesuch an unserer Schule gestellt werden.

Beratung
Es gibt manchmal Schwierigkeiten im schulischen Bereich, die sich auf die häusliche Atmosphäre auswirken, oder auch häusliche Probleme, die sich in der Schule bemerkbar machen. Sprechen Sie bitte zuerst mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes. Benötigen Eltern und Schüler psychologische Beratung, können sie sich auch an die Schulpsychologin des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung wenden.

Beschwerde

Bitte wenden Sie sich im Beschwerdefall zuerst an die betroffene Lehrkraft, um auf diesem Weg eine Lösung zu finden. Auch die ElternvertreterInnen der Klasse sind geeignete Ansprechpartner, kritische Meinungen entgegenzunehmen und an die Lehrkraft weiterzuleiten. Die Schulleitung wird informiert, wenn ein vermittelndes Gespräch notwendig ist.

Betreuung
Für die 1. und 2. Klasse gibt es ein Betreuungsangebot von 11.40 – 12.35 Uhr. Eltern melden ihre Kinder verbindlich für ein Schulhalbjahr an. Das Betreuungsangebot ergibt sich z. B. aus freien und angeleiteten Spielen drinnen und draußen oder Basteln und Malen.

Es werden keine Hausaufgaben angefertigt.

Beurlaubung
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Ferienzeiten für einen Erholungs- oder sonstigen Urlaub ausreichen. In manchen Fällen möchten Eltern ihre Kinder aber während der Schulzeit beurlauben lassen. Es gibt nur sehr wenige Anlässe, die eine Genehmigung erlauben, z. B. Beerdigung oder Hochzeit. Für ärztlich verordnete Kuraufenthalte erhalten Kinder grundsätzlich Urlaub. Vor und nach den Ferien, im Anschluss an ein Wochenende oder im Anschluss an Feiertage ist eine Beurlaubung in der Regel ausgeschlossen. Bei einer eintägigen Beurlaubung entscheidet die Klassenlehrerin, sofern keine Ferien, Wochenenden oder Feiertage davon berührt werden. In allen anderen Fällen stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag über die Klassenlehrerin an die Schulleitung. Wir weisen darauf hin, dass Eltern und Kinder Nachteile, die mit Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen.

Elternabende
Auf Elternabenden werden klassenbezogene Themen erörtert, z. B. Unterrichtsinhalte und Methoden, gemeinsame Planungen, Klassenfahrten usw. Üblicherweise laden die Klassen-ElternvertreterInnen in Absprache mit der Klassenlehrerin dazu ein. Im Interesse Ihrer Kinder und der Klassengemeinschaft sollten Sie so oft wie möglich daran teilnehmen.

Elternsprechtag
Am Elternsprechtag wird über schulische Belange und die Entwicklung Ihres Kindes gesprochen. Bitte nehmen Sie im Interesse Ihres Kindes daran teil. Termine werden Ihnen rechtzeitig von der Schule bekannt gegeben.

Elternvertreter / Elternbeteiligung
Spätestens einen Monat nach Beginn eines neuen Schuljahres werden in der 1. und 3. Klasse die Klassen-ElternvertreterInnen (1. Vorsitzende/r und Stellvertreter/in + 1 Vertreter f. d. Konferenzen) für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Unter anderem nehmen sie an Klassen-, Zeugnis- und Fachkonferenzen teil, laden zu Elternabenden ein und sind Ansprechpartner für klassenbezogene Themen. Die Vorsitzenden und Stellvertreter der Klassen bilden zusammen den Schulelternrat. Unser Wunsch: Beteiligen Sie sich konstruktiv und aktiv an der pädagogischen und äußeren Gestaltung unseres Schullebens.

Entschuldigungen
Zur Sicherheit Ihrer Kinder haben wir an unserer Schule folgende Regelung getroffen: Die Schule benötigt sofort am ersten Fehltag morgens eine telefonische oder schriftliche Entschuldigung. Das Sekretariat ist ab 7.15 Uhr erreichbar.

Fundsachen
Verloren gegangene Gegenstände oder vergessene Kleidungsstücke werden bei der Hausmeisterin aufbewahrt und können dort abgeholt werden.

Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz ist mit das wichtigste Beschlussorgan einer Schule. Sie entscheidet über alle wesentlichen Angelegenheiten einer Schule. Stimmberechtigte Mitglieder sind die LehrerInnen, pädagogischen MitarbeiterInnen und VertreterInnen der Erziehungsberechtigten.

Kopfläuse
Läusebefall ist sehr lästig und kann Hautkrankheiten hervorrufen. Wenn der Kopf Ihres Kindes mehr als gewöhnlich juckt, so dass ständig gekratzt wird, sollte genau nachgeschaut werden, ob Läuse oder ihre Eier (Nissen) zu finden sind. Zur Behandlung gibt es ein Mittel in der Apotheke. Der Erstbehandlung muss nach einigen Tagen eine zweite Behandlung folgen. Bei der Bekämpfung der Kopfläuse werden Mützen, Kuscheltiere und Kissen oft vergessen.

Notfall
Während der Schulzeit müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (z. B. Großeltern) immer telefonisch erreichbar sein. Nichts ist schlimmer, als einem Kind, dem es schlecht geht, sagen zu müssen, dass niemand da ist, der es abholen kann. Im Zweifelsfall rufen wir, wenn Sie oder eine andere Kontaktperson nicht erreichbar sind/ist, den Notdienst an. Lehrkräfte dürfen Kinder nicht selbst zum Arzt fahren. Ersparen Sie Ihrem Kind unnötige Wartezeiten und hinterlassen Sie eine verlässliche Notfallnummer im Sekretariat und bei der Klassenlehrerin. Kinder, die sich krank fühlen, müssen grundsätzlich von der Schule abgeholt werden, sie dürfen nicht allein zu Fuß nach Hause gehen.

Schulweg
Vorsichtige Eltern sollten vor Schuleintritt mit ihrem Kind den Schulweg trainieren, mit dem Kind üben, wo und wie eine Straße überquert wird und  mit dem Kind zusammen beachten, wo besondere Gefahrenpunkte auftreten. Es ist sinnvoll, einen kleinen Umweg zu machen, wenn damit Gefahrenpunkte vermieden werden.

Zeugnisse
Zum Halbjahresende im Januar und am Ende des Schuljahres – im ersten Schuljahr nur zum Schuljahresende – erhalten die SchülerInnen Zeugnisse. Im ersten und zweiten Schuljahr enthalten die Zeugnisse keine Zensuren, sondern Berichte über die Lernstände in den Lehrgängen, über Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten. Im dritten und vierten Schuljahr enthalten die Zeugnisse auch Zensuren. Am Tag der Zeugnisausgabe, sowohl zum Halbjahr als auch zum Schuljahresende, ist nach der 3. Unterrichtsstunde (10.30 Uhr) Schulschluss. Danach findet keine Betreuung statt.